Weißrussland: Viele im Internet ablaufende 20
In Weißrussland werden viele Internetanbieter ab dem 1. Januar 2026 sanktioniert, wenn ihre Dienste eine schlechte Qualität oder eine unzureichende Geschwindigkeit aufweisen.
Die belarussischen Anbieter werden bestraft, falls ihre Netze Dienste niedriger Qualität oder unzureichender Geschwindigkeit anbieten: Dies hat Pavel Tkach, erster stellvertretender Minister für Kommunikation und Informationsverarbeitung, im Fernsehen angekündigt, wobei er erklärte, dass die Anwendung vom 1. Januar 2026 basierend auf offiziellen Messungen der Dienstqualität erfolgen wird.
Tkach erinnerte auch an das Präsidialdekret Nr. 335 (26. August 2024), das den Anbietern einen Teil ihres Gewinns zurückzuinvestieren vorschreibt, um Netzwerke zu verbessern, anstatt nur Dividenden auszuzahlen. Konkret hat die Regelung einen Mindestanteil von 20 % des Nettogewinns festgelegt, der für die Infrastruktur-Entwicklung verwendet werden soll.
Was ändert sich in der Praxis
Sanktionen ab 2026: Wenn offizielle Tests bestätigen, dass die Dienstqualität nicht den festgelegten Anforderungen entspricht, wird der Anbieter bestraft. Die genauen Höhe der Geldbußen wurden in dem Interview nicht veröffentlicht; das Sanktionsinstrument folgt dem belarussischen Verwaltungsrecht.
Qualitäts- und Abdeckungsstandards: Mit der Beschluss des Ministerrats Nr. 1073 vom 31. Dezember 2024 (umsetzend des Dekrets 335) wurden die jährlichen Anforderungen an die Abdeckung und Qualität der Mobilfunknetze für den Zeitraum 2025–2030 sowie die Regeln für Kontrolle und Überwachung genehmigt.
Geschwindigkeitsziele: Die öffentlichen Benchmarks zeigen bis zum 2030 durchschnittliche Download-Geschwindigkeiten von 135 Mbit/s in Minsk und den Regionalhauptstädten, 110 Mbit/s in distriktszentralen Städten/kleineren Städten und 30 Mbit/s auf dem restlichen Gebiet.
Wer misst die Qualität: Die Überprüfungen („Drive-Tests“ und andere Messungen vor Ort) werden regelmäßig von der staatlichen Firma BelGIE durchgeführt, die Städte, ländliche Gebiete und Hauptstraßen-/Eisenbahnanschlüsse abdeckt.
Basispaket und Nutzerrechte: Der gleiche Beschluss 1073 hat ein grundlegendes Tarifpaket (200 Minuten, 2 GB Daten, 50 SMS) eingeführt und die Qualitätsregeln und Zustimmungsbedingungen für Informationsdienste aktualisiert, mit Inkrafttreten ab dem 1. April 2025.
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