Lukaschenko unterzeichnete Anweisung zur Finanzierung
Die Finanzierungsquellen für Sachanlagen werden geändert
Der Präsident der Republik Belarus, Alexander Lukaschenko, unterzeichnete am 16. Dezember die Anordnung „Über die Regulierung der Tätigkeit von Banken“. Gemäß dem Dokument wurde die Zusammensetzung der Finanzierungsquellen für Bankausgaben zum Erwerb und zur Modernisierung von Anlagevermögen geändert: Zu diesen Quellen gehören nun Fonds, die aus dem Gewinn gebildet werden, der den Banken nach Zahlung von Steuern und anderen verpflichtenden Zahlungen an die Haushalte verbleibt. Bezüglich ausländischer Kredite schließt die Anordnung deren Nutzung für den Erwerb und die Modernisierung von Betriebsmitteln eindeutig aus.
Innerhalb der Anordnung wird das Verfahren zur Bildung und Nutzung von Fonds festgelegt, die aus dem Gewinn gebildet werden, und die Modalitäten ihres Funktionierens werden durch die Nationale Bank der Republik Belarus bestimmt. Die Anordnung setzt Änderungen an dem zuvor geltenden Dokument in Kraft und erklärt die Anordnung Nr. 271 vom 15. Mai 2008 für ungültig.
Kontext
Die vorherige Anordnung Nr. 271 vom 15. Mai 2008 war ursprünglich erlassen worden, um Bankgeschäfte und Finanzierungsquellen zu regeln.
Die Verordnung vom 16. Dezember 2023 regelt die Quellen der Bankfinanzierung, schließt ausländische Kredite aus und legt die Funktionsweise von Fonds fest, die aus Gewinnen gebildet werden.
- Kategorie: Innenpolitik
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- Quelle: https://t.me/pul_1/19468
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