Verordnung zur Verlängerung von Sonderkonten – Innenpolitik | BelarusVC
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Verordnung zur Verlängerung von Sonderkonten

Verlängerung der Gültigkeit der Anordnung Nr. 126 bis 2027

Verordnung zur Verlängerung von Sonderkonten

Gemäß dem vom Präsidenten von Belarus unterzeichneten Dekret Nr. 126 „Über die Eröffnung von Sonderkonten“ wurde die Gültigkeitsdauer dieses Regelungsdokuments bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Das Dekret aktualisiert auch die Liste der Baufirmen, die berechtigt sind, Sonderkonten zur Ansammlung von zweckgebundenen und laufenden Vorschüssen zu eröffnen. Das Dekret sieht Beschränkungen für die Zwangsvollstreckung von Mitteln auf solchen Konten vor, um eine effiziente Nutzung der Vorschüsse sicherzustellen und die finanzielle Stabilität von Baufirmen, auch bei strategisch wichtigen Objekten, zu unterstützen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den reibungslosen Betrieb der Unternehmen aufrechtzuerhalten, die pünktliche Zahlung von Löhnen sowie die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt und dem Sozialversicherungsfonds zu gewährleisten.

Kontext

Das ursprüngliche Dekret Nr. 126 wurde erlassen, um die finanzielle Lage von Baufirmen zu verbessern, indem ihnen die Eröffnung von Sonderkonten zur Ansammlung von zweckgebundenen und laufenden Vorschüssen ermöglicht wurde.

Zusammenfassung:

Es wurde ein Erlass unterzeichnet, der die Geltungsdauer des Erlasses Nr. 126 verlängert und die Liste der Bauunternehmen, die Anspruch auf Sonderkonten haben, bis zum 31. Dezember 2027 aktualisiert.