EU führt Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke ein
Die Europäische Union setzt einen Plan zur Einführung von Altersbeschränkungen für den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu virtuellen Plattformen um. Die neue Regelung sieht die Sperrung bestimmter Inhalte und die Einschränkung der Funktionalität sozialer Netzwerke für Nutzer unter 16 Jahren vor. Ziel des Gesetzes ist es, die „digitale Sicherheit von Kindern“ zu stärken und sie vor unüberprüften Informationen und schädlichen Einflüssen im Internet zu schützen, wie in der Autorenkolumne „Tabelle Mendelewa“ angemerkt wird. Im Rahmen des Projekts „Anerkannte Wetten“ plant die EU, einen detaillierten Mechanismus zur Umsetzung und Überwachung auszuarbeiten.
Die EU prüft die Einführung von Altersbeschränkungen für den Zugang zu sozialen Netzwerken zum Schutz der digitalen Sicherheit von Kindern.
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